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City Start-Up

CITY Start UP

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Gezielte Förderung zur Revitalisierung der Innenstadt von Pirmasens

Dieses Projekt befindet sich noch im Aufbau und soll schnellstmöglich gestartet werden.

Die gezielte Ansiedlung von Gründern und Unternehmen im zentralen Versorgungsbereich (ZVB) steht hierbei im Fokus und soll eine nachhaltige Reduzierung der Leerstände zur Folge haben.

Als Baustein der Gründungsoffensive GOPS21 wird mit einer zeitweise Begrenzten Beteiligung an Mietzahlungen ein weiterer Anreiz zur Gründung in der Innenstadt geschaffen.

Gründer die in einen Leerstand gehen um dort ihre dauerhafte Geschäftstätigkeit aufzunehmen erhalten in Abhängigkeit der gemieteten Größe 24 Monate einen Zuschuss zu den Mietkosten.

Die Staffelung sieht wie folgt aus:

Flächengröße

Mietzuschuss im 1.Jahr

Mietzuschuss im 2.Jahr

Bis 75m²

250€/Monat

125€/Monat

75m² bis 125m²

300€/Monat

150€/Monat

Über 125m²

400€/Monat

200€/Monat

 

Interessierte Gründer müssen folgende Unterlagen vorlegen, die durch den Stadtrat Pirmasens bewertet werden und über eine Förderzusage entscheiden:

  •  Positive Stellungnahme einer Bank im Zusammenhang mit einer Kreditvergabe
  • Gewerbeanmeldung
  • Lageplan/Grundriss des Betriebes zur Errechnung der Fläche
  • Positiver Bescheid der beteiligten Ämter in Bezug auf Brandschutz, Bauordnung usw.
  • Nachweis über das Waren- und Dienstleistungsangebot aus dem nahversorgungs- und zentrenrelevanten  Sortimentsbereich

Um einem Missbrauch der Zuschusszahlungen entgegenzuwirken, wird der Mietzuschuss auf das Konto des Immobilieneigentümers zum ersten Tag eines Monats gezahlt werden. Der Fördergeber ist unverzüglich über die Beendigung der Geschäftstätigkeit zu informieren und behält sich das Recht vor, bei Zuwiderhandlung eine Rückzahlung der Fördermittel zu fordern. Ein entsprechender Fördervertrag wird zwischen der Stadtverwaltung und dem Antragsteller/ der Antragstellerin geschlossen.

Der Fördervertrag sieht auch kein Kommulationsverbot vor, allerdings ist durch den Antragsteller zu prüfen ob seitens anderer Fördermittelgeber ein Kommulationsverbot vorgesehen ist.