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Bundestagswahl 2025
Bundestagswahl 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Das Bundesgebiet ist derzeit in 299 Wahlkreise eingeteilt. Die Stadt Pirmasens gehört zum Wahlkreis 209 - Pirmasens. Dieser Wahlkreis umfasst außerdem die Stadt Zweibrücken, den gesamten Landkreis Südwestpfalz und vom Landkreis Kaiserslautern die Verbandsgemeinden Bruchmühlbach – Miesau, Landstuhl und Ramstein-Miesenbach. Kreiswahlleiterin für den gesamten Wahlkreis 209 ist Oberbürgermeister der Stadt Zweibrücken Dr. Marold Wosnitza.
Der Deutsche Bundestag besteht gemäß § 1 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes (BWG) grundsätzlich aus 630 Abgeordneten.
Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wählen die Abgeordneten in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher, geheimer und freier Wahl. Die Vergabe der Sitze erfolgt nach dem personalisierten Verhältniswahlrecht. Die Wählerinnen und Wähler stehen deshalb zwei Stimmen, die Erst- und Zweitstimme, zur Verfügung. Mit der „Erststimme“ wird für jeden der insgesamt 299 Wahlkreise der oder die Wahlkreisabgeordnete direkt gewählt. Mit der „Zweitstimme“ wird die Verteilung der zu vergebenden Sitze auf die Landeslisten der einzubeziehenden Parteien bestimmt.
In der Stadt Pirmasens wird in 28 Wahlbezirken gewählt. Die Briefwahl wird in 17 Briefwahlbezirken ausgezählt.
Weitere Informationen zur Bundestagswahl finden Sie auch auf der Internetseite des Bundeswahlleiters www.bundeswahlleiter.de.
Wahlbüro der Stadtverwaltung Pirmasens und Briefwahl
Für die Wähler und Wählerinnen der Stadt Pirmasens ist im Rathaus am Exerzierplatz, Zimmer Nr. 1.21, ein Wahlbüro eingerichtet.
Das Wahlbüro ist telefonisch ab dem 20. Januar 2025 erreichbar.
Die Möglichkeit die Stimmen direkt vor Ort in einer der beiden Wahlkabinen abzugeben, besteht voraussichtlich ebenfalls ab dem 10. Februar 2025. Der Einlass ins Wahlbüro erfolgt einzeln, daher kann es zu Wartezeiten bei der Beantragung kommen.
Öffnungszeiten Wahlbüro (ab 10. Februar 2025)
Das Wahlbüro ist jeweils durchgehend montags bis mittwochs von 9 bis 16 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr geöffnet. Am letzten Freitag vor der Bundestagswahl, am 21. Februar 2025, gilt eine verlängerte Öffnungszeit bis 18 Uhr. Am Samstag, 22. Februar 2025, ist das Wahlbüro geschlossen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Änderungen an den Wahlbezirken
Bereits für die Kommunalwahl 2024 wurde mit einem weiteren Anstieg der Briefwahl – zusätzlich zum allgemeinen Trend - und gleichzeitig Rückgang der Urnenwählenden gerechnet und dies entsprechend bei der Bildung der Wahlbezirke berücksichtigt. In der Folge wurde die Wahl in 17 Briefwahlbezirken und 28 Urnenwahlbezirken durchgeführt.
Diese Einteilung wird auch für die Bundestagswahl 2025 beibehalten.
Änderung von Wahllokalen im Vergleich zur Kommunalwahl 2024:
- Wahlbezirk 01: Sommerwaldschule (statt Sportheim Rot/Weiß)
Die Information, in welchem Wahlbezirk Sie wählen können, entnehmen Sie bitte Ihrer Wahlbenachrichtigung, die Ihnen ca. 4 Wochen vor dem Wahltermin mit der Post zugehen wird.
Briefwahl
Die Briefwahl kann ab sofort per E-mail unter Briefwahl@pirmasens.de beantragt werden. Der Versand der Unterlagen kann jedoch erst ab 10.02.2025 – nach dem Erhalt der Stimmzettel – erfolgen.
Ab Öffnung des Wahlbüros haben Sie mehrere Möglichkeiten, Briefwahl zu beantragen:
- Die Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung enthält ein entsprechendes Antragsformular, das Sie ausfüllen, unterschreiben und an das Wahlbüro der Stadtverwaltung Pirmasens per Post schicken, per Fax (06331 - 84 2214) senden oder in den Briefkasten des Rathauses einwerfen können, wenn Sie Briefwahl beantragen möchten. Die Briefwahlunterlagen gehen Ihnen dann mit der Post zu.
- Es ist auch möglich, die Briefwahl per E-Mail an briefwahl@pirmasens.de zu beantragen. Dazu müssen Sie Ihren Familiennamen, die Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben.
- Unter diesem Link können Sie die Briefwahl ebenfalls elektronisch beantragen.
- Online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
Bitte beachten Sie:
- Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
- Der Antrag auf Briefwahl muss grundsätzlich vom Wähler/der Wählerin eigenhändig unterschrieben werden.
- Im Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können bis zum 21.02.2025 die Briefwahl beantragen. Wenn ein Wahlberechtigter nachgewiesener Weise plötzlich erkrankt, kann dieser noch bis zum Wahltag 15.00 Uhr die Briefwahl beantragen. Der Wahlbrief muss allerdings in jedem Fall bis spätestens 18.00 Uhr am Wahltag dem zuständigen Wahlvorstand vorliegen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.