Blick auf das Rathaus am Exerzierplatz

Spielrecht

Spielrecht

Im Gewerberecht sind für folgende Tätigkeiten besondere Erlaubnispflichten geregelt:

  • Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
  • Veranstaltung von anderen Spielen mit Gewinnmöglichkeit
  • Spielhallen