Blick auf das Rathaus am Exerzierplatz

Gewerbeanmeldungen

Gewerbemeldungen

  • Was ist anzuzeigen?

    Wenn Sie

    1. den selbstständigen Betrieb eines Gewerbes in Pirmasens beginnen,
    2. den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
    3. den Betrieb innerhalb der Stadt Pirmasens verlegen,
    4. den Betrieb in eine andere Gemeinde verlegen oder
    5. den Betrieb gänzlich aufgeben,

    sind Sie verpflichtet, dies dem Ordnungsamt der Stadt Pirmasens anzuzeigen.

    Die Stadt Pirmasens ist zuständig für die im Stadtgebiet ansässigen Gewerbebetriebe. Wohnen Sie zwar in Pirmasens, aber Ihre Betriebsstätte befindet sich in einem Ort der umliegenden Verbandsgemeinden, so ist für die Annahme der Gewerbeanzeige die jeweilige Verbandsgemeindeverwaltung zuständig.

    Für die Gewerbemeldungen sind bundeseinheitliche Vordrucke vorgeschrieben. Wir erfassen Ihre Anzeige direkt in der EDV, das Ausfüllen von Formularen entfällt.

  • Wann ist anzuzeigen?

    Die Anzeige ist gleichzeitig mit Beginn des Betriebes bzw. des anmeldepflichtigen Ereignisses zu erstatten.

    Die Unterlassung der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000 Euro nach der Gewerbeordnung und unter Umständen auch nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit mit Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

  • Wer hat anzuzeigen?

    Anzeigepflichtig sind alle Gewerbetreibenden, die eine gewerbliche Niederlassung im stehenden Gewerbe (Verkaufsstelle, Dienstleistungsbetrieb, Büroräume, Gaststätte usw.) als Haupt- oder Filialbetrieb führen. Ohne Bedeutung ist hierbei, ob die gewerbliche Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird sowie die Höhe des erzielten Gewinns.

    Bei Personengesellschaften (z.B. BGB-Gesellschaften, OHG, KG) sind die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter als Gewerbetreibende anzusehen. Bei juristischen Personen (z.B. GmbH, AG) obliegt die Verpflichtung zur Anzeige dem oder den gesetzlichen Vertreter(n) (z.B. Geschäftsführer einer GmbH).

  • Welche Unterlagen sind erforderlich?

    Folgende Unterlagen sind bei Erstattung der Anzeige erforderlich:

    • Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien
    • bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
    • bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen ein Registerauszug
    • bei einer GmbH in Gründung eine Abschrift des notariellen Gründungsvertrages und eine Vollmacht der Gründer, wonach der Gewerbebeginn bereits vor der Handelsregistereintragung aufgenommen werden soll.

    ACHTUNG: Für erlaubnispflichtige Gewerbe gelten besondere Regelungen.

  • Was kostet eine Gewerbeanzeige?

    Für jede Gewerbeanzeige (Gewerbean-, um- oder abmeldung) wird in Rheinland-Pfalz eine Gebühr von 40,00 € erhoben.

  • Gewerbemeldung online erstatten (OZG)