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Blick auf das Rathaus am Exerzierplatz

Gaststätten

Gaststätten

Ein Gaststättengewerbe betreibt, wer im stehenden Gewerbe Getränke und/oder Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht.

Wer ein Gaststättengewerbe betreiben will, bedarf der Erlaubnis. Neben natürlichen Personen kann diese auch juristischen Personen und Vereinen erteilt werden.

Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsart (z.B. Schank-, Speisewirtschaft, Barbetrieb, Diskothek, Tanzcafé, etc.) und für bestimmte Räume und Flächen erteilt. Um die Erlaubnis zu erhalten, ist ein entsprechender Antrag zu stellen.

Der Antragsteller wird auf seine persönliche Zuverlässigkeit und die Räumlichkeiten auf die Geeignetheit überprüft.