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- Pressemitteilung 02.10.2024 - „Der Bund lässt Städte und Gemeinden in ihrer Not allein“
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- Pressemitteilung 23.10.2023 - Kommunen bitten Bundespräsidenten Steinmeier um Hilfe-1
- Pressemitteilung 10.10.2023 - Kommunen bitten Bundespräsidenten Steinmeier um Hilfe
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Ausländeramt
AusländerAMT
Terminvereinbarung
Wir bitten für persönliche Vorsprachen vorab ein Termin, gerne auch online zu vereinbaren und zu erfragen, welche Unterlagen benötigt werden.
Achtung!
Sollten Sie bereits im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 für ukrainische Flüchtlinge sein, so gilt diese automatisch bis 04.03.2025 ohne Antragstellung weiter!
Erteilung/Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen/Niederlassungserlaubnissen
Für den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland benötigen Drittstaatsausländer eine gültige Aufenthaltserlaubnis. Diese kann bei der Ausländerbehörde beantragt bzw. verlängert werden. In der Regel benötigen Sie hierzu:
- gültiger Nationalpass
- Krankenversicherungsnachweis,
- Einkommensnachweise der letzten 3 Monate (bzw. sonstiger Nachweis über Einkommen),
- Mietvertrag,
- 1 biometrisches Passfoto (nicht älter als 6 Monate).
Je nach Art der Aufenthaltserlaubnis werden noch weitere Unterlagen benötigt. Aus diesem Grund empfehlen wir vor Abgabe des Antrages telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde aufzunehmen.
Antragsformulare:
Antrag auf Ausübung einer Beschäftigung
Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Aufenthaltstitels
Informationen zum elektronischen Aufenthaltstitel
Seit 1. September 2011 wurde der bisherige Aufenthaltstitel, der in Form eines Klebeetiketts in die Pässe eingebracht wurde, durch den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) abgelöst. Seit diesem Zeitpunktwerden die Aufenthaltstitel in Form von Scheckkarten ausgestellt. Diese Karte ist mit einem Chip versehen, auf dem die biometrischen Daten erfasst sind.
Es ist daher erforderlich, dass jede Person ab Vollendung des sechsten Lebensjahres persönlich bei der Ausländerbehörde vorspricht, da in dem eAT die Fingerabdrücke integriert sind.
Die Produktion des eAT erfolgt ausschließlich bei der Bundesdruckerei in Berlin. Die Ausstellung eines Aufenthaltstitels dauert daher mehrere Wochen. Eine sofortige Erteilung bei der Ausländerbehörde, auch bei Überträgen eines gültigen Aufenthaltstitels in einen neu ausgestellten oder verlängerten Pass, ist nicht mehr möglich.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat ein mehrsprachiges Informationsblatt über den elektronischen Aufenthaltstitel erarbeitet.
Broschüre "Der elektronische Aufenthaltstitel"
Besuchsaufenthalte in Deutschland
Für Einladungen aus dem Ausland ist unter Umständen eine Verpflichtungserklärung erforderlich. Diese Verpflichtungserklärung können Sie bei der Ausländerbehörde abgeben.
Mit der Abgabe der Verpflichtungserklärung verpflichtet sich der Einlader alle Kosten des Gastes während des gesamten Aufenthaltes in Deutschland zu übernehmen. Näheres entnehmen Sie dem Merkblatt Verpflichtungserklärung.
Die erforderlichen Unterlagen zur Beantragung einer Verpflichtungserklärung finden Sie ebenfalls auf dem Merkblatt. Sie sollten beachten, dass der Einlader persönlich bei der Ausländerbehörde vorsprechen muss um die Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin.
Die Gebühr für die Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 Euro.