Verkehr Zweibrückerstraße Kreuzung von oben 

Schwerbehinderten Parkausweis

Schwerbehinderten parkausweis

1. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, damit mir ein Schwerbehindertenparkausweis zusteht?

Bei den Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen ist zwischen einem gelben, einem blauen und einem orangenen Schwerbehindertenparkausweis zu unterscheiden. Hierfür sind jeweils unterschiedliche Voraussetzungen zu erfüllen. Die erforderlichen Voraussetzungen können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Zum Vergrößern Bitte Tabelle anklicken


Achtung: Nur der blaue Parkausweis berechtigt zur Nutzung des öffentlichen Schwerbehindertenparkplatzes!

Schwerbehindertenparkplätze mit Ausweisnummer sind einer bestimmten Person zugeordnet und dürfen von anderen Berechtigten nicht genutzt werden!


2. Was muss ich tun um eine Parkerleichterung zu erhalten, wenn ich die jeweils erforderlichen Voraussetzungen erfülle?

Stellen  Sie einen formlosen Antrag bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Straßenverkehrsbehörde. Wenn Sie in Pirmasens oder einem dazugehörigen Ortsbezirk wohnen.

Welche Berechtigungen Sie durch die jeweiligen Parkerleichterungen erhalten, kann Ihnen bei der Ausstellung des Ausweises ebenfalls genauer erläutert werden. Zu jedem Parkausweis gibt es Erklärungen über die jeweiligen Parkerleichterungen.


3. Was ist darüber hinaus zu beachten?

  •  Die Schwerbehindertenparkausweise sind kostenfrei.
  •  Der Schwerbehindertenausweis an sich stellt keine Berechtigung dar, um damit auf den extra gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätzen zu parken.
  •  Für den blauen Schwerbehindertenparkausweis wird ein Lichtbild benötigt.
  •  Den blauen Parkausweis erhalten Sie auch im Bürger-Service-Center am Exerzierplatz
  •  Eine Inanspruchnahme von Parkerleichterungen darf nur erfolgen, wenn die berechtigte Person transportiert wird. Die Parkausweise sind folglich nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.
  •  Der Grad der Behinderung ist nicht ausschlaggebend für die Erteilung einer Parkerleichterung. Maßgeblich sind die Gesundheitsbeeinträchtigungen und die zuerkannten jeweiligen Merkzeichen.