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Einwegplastikverbot in Kraft...
Seit Anfang Juli sind viele Einwegplastikprodukte in der EU verboten…
das gilt z. B. für Einweg-Geschirr aus Plastik, To-go-Becher und Styropor-Boxen, Trinkhalme, Rührstäbchen, Luftballonstäbe, Wattestäbchen u. a. m. Verboten werden auch Wegwerfteller, -becher oder -besteck aus sogenanntem „Bioplastik“ oder biologisch abbaubaren Kunststoffen. Das Gleiche gilt für Einwegteller und -schalen aus Pappe, die nur zu einem geringen Teil aus Kunststoff bestehen oder mit Kunststoff überzogen sind.
Immer mehr Menschen konsumieren Essen außer Haus oder lassen es sich liefern. Einen Kaffee 'To-go', ein Schnitzel oder asiatische Nudeln in der Styropor-Box - schnell sind die Inhalte konsumiert und dann wird die Verpackung nur noch weggeworfen. Damit verursachen wir immer mehr Müll:
Stündlich werden allein in Deutschland rund 320.000 Einweg-Becher für heiße Getränke verbraucht - davon bis zu 140.000 To-go-Becher (Bundesumweltministerium).
Nicht selten landet dieser Müll in der Natur - dort muss er aufwendig wieder eingesammelt werden. Was nicht eingesammelt wird, landet irgendwann im Meer. Jedes Jahr werden weltweit mehrere Millionen Tonnen Plastikmüll in die Meere eingetragen. Rund 85 Prozent des Meeresmülls besteht aus Kunststoffen. Der Müll ist die Ursache für den qualvollen Tod vieler Meeresbewohner. Fische und Vögel verhungern, wenn sie zu viele kleine Plastikteile verschluckt haben. Die Müllflut gefährdet nicht nur die Lebensräume in den Meeren, sie beeinträchtigt auch die menschliche Gesundheit.
Trinkhalm, Einwegbecher und Wattestäbchen gehören zu den zehn am häufigsten an europäischen Stränden gefundenen Einwegplastikprodukten.
Was kann man tun, um Plastikmüll zu vermeiden?
✔ Nehmen Sie zum Einkaufen Ihre Stofftasche oder den guten alten Einkaufskorb mit
✔ In fast allen Supermärkten gibt es Produkte auch ohne Verpackung
✔ Kaufen Sie - wenn möglich - in 'Unverpackt-Läden'
✔ Greifen sie häufiger zu Glas - Mehrwegglasflaschen sind bis zu 50-mal wieder befüllbar
✔ Trinkhalme gibt es auch aus Glas oder Edelstahl
✔ Trinken Sie Leitungswasser statt Mineralwasser (die Qualität ist unschlagbar!)
✔ Verzichten Sie auf Produkte mit Mikroplastik
✔ Tragen Sie Kleidung aus Naturfasern
✔ Geben Sie Ihren Kindern plastikfreies Spielzeug
✔ Verwenden Sie statt in Plastikflaschen abgefüllte Duschgels oder Shampoos ein Stück Seife bzw. festes Shampoo.
✔ 'To stay' statt 'To go': man kann den täglichen Kaffee To-Go an vielen Stellen bereits im Pfandbecher oder im mitgebrachten Becher kaufen. Und Hand auf’s Herz: eine gute Tasse Kaffee in Ruhe in einem netten Cafe oder Bistro getrunken schmeckt doch einfach besser als ein aus dem Plastikbecher im Gehen geschlürftes Getränk – oder?
Weitere Tipps, wie sich Plastik im Alltag vermeiden lässt, gibt das Bundesumweltministerium mit seiner Kampagne Weniger ist mehr.
Übrigens:
Entgegen vieler Annahmen gibt es keine hygienerechtlichen Vorschriften, die die Nutzung von Mehrwegverpackungen verhindern. Natürlich sind Händlerinnen und Händler für die Sicherheit der von ihnen in Verkehr gebrachten Lebensmittel verantwortlich. Wenn Lebensmittel oder Getränke in von der Kundschaft mitgebrachte Dosen oder Becher gefüllt werden, beschränkt sich die Verantwortung der Verkäuferinnen und Verkäufer jedoch nur auf die einwandfreie Beschaffenheit des Lebensmittels bis zum Befüllungsvorgang.
Mehrweg für's Essen To-go wird zur Pflicht...
Ab 2022 dürfen Händler keine leichten Kunststofftragetaschen mehr an ihre Kundschaft ausgeben. Einweg- oder Mehrwegflaschen müssen besser markiert werden, um Verbraucherinnen und Verbrauchern die Entscheidung zu erleichtern, überflüssiges Plastik zu vermeiden und wiederverwertbare Produkte zu kaufen.
Ab 2022 soll die Pfandpflicht für Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff (bis zu drei Litern) gelten. Ab 2024 auch für Plastikflaschen mit Milchgetränken.