Fehrbach-Bebauungsplan

 

Soziale Stadt

Fördergebiete sozialer  zusammenhalt

(vorher Soziale Stadt)

Gebiet SZ - 1 Winzler Viertel

Blick auf die Straße in der Walsterwiese Pirmasens 

Das Soziale-Stadt-Gebiet SZ - 1 Winzler Viertel (neue Bezeichnung) ist ein Teilgebiet des Winzler Viertels das vom Land Rheinland-Pfalz in die Städtebauförderung des Programms "Soziale Stadt" aufgenommen wurde. Planungsziel ist die Stabilisierung und Aufwertung dieses Wohnquartiers. Dabei spielen private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen eine besondere Rolle. 



Lageplan mit beschlossener Abgrenzung

Soziale Stadt Gebiet SZ - 1 Winzler Viertel (1624 KB)

Modernisierungsrichtlinien

Modernisierungsrichtlinien.pdf (930 KB)

Formulare zur privaten Gebäude Modernisierung

Link zum Download-Bereich

Zugehöriges Sanierungsgebiet

SAN20-B5.1 und SAN 20-B5.2 Winzler Viertel



Gebiet SZ-2 Horeb

Förderprogramm Sozialer Zusammenhalt früher Soziale Stadt

Horebschule von außen 

Das Fördergebiet SZ - 2 Horeb ist ein Teilgebiet des Horebs das vom Land Rheinland-Pfalz in die Städtebauförderung des Programms "Sozialer Zusammenhalt" aufgenommen wurde. Planungsziel ist die Stabilisierung und Aufwertung dieses Wohnquartiers. Dabei spielen private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen eine besondere Rolle.


Lageplan mit beschlossener Abgrenzung

Soziale Stadt Gebiet SZ-2 Horeb (1735 KB)

Modernisierungsrichtlinien

Modernisierungsrichtlinien SZ-2 Horeb (927 KB)

Formulare zur privaten Gebäude Modernisierung

Link zum Download-Bereich

Zugehöriges Sanierungsgebiet

SAN20-B6 Horeb

Fördervoraussetzungen

  1. Das Gebäude/ Grundstück liegt im Fördergebiet / Sanierungsgebiet „LZ-I Zentrale Innenstadt“, „SZ-2 Horeb“, „SZ-1 Winzler Viertel“ und wurde als modernisierungs- bzw. instandsetzungsbedürftig anerkannt.
  2. Art und Umfang der Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung entsprechen den Zielen und Zwecken der städtebaulichen Gesamtmaßnahme und sind mit der Stadt Pirmasens abgestimmt und mit einer Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen.
  3. Die Kosten der Gesamtmaßnahme sind in Hinblick auf die Erhöhung des Gebrauchswerts und der Nutzungsdauer des Gebäudes wirtschaftlich vertretbar.
  4. Mit der Umsetzung der Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen wurde noch nicht begonnen.
  5. Es handelt sich um eine umfassende Modernisierung und Instandsetzung. Diese muss aus verschiedenen Gewerken bestehen, z. B. energetische Sanierung, Fassaden- oder Dacherneuerung, Innenausbau oder Maßnahmen für barrierefreies Wohnen.
  6. Die Restnutzungsdauer des Gebäudes beträgt nach der Modernisierung und Instandsetzung mindestens 30 Jahre.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung umfasst im Städtebaufördergebiet eine Kostenerstattung für private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Fördergebiet. Diese erfolgt in Form eines pauschalisierten Kostenerstattungsbetrags. Die Höhe beläuft sich auf maximal 30 % der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch gedeckelt auf höchstens 30.000 €.

Im Sanierungsgebiet kann darüber hinaus eine erhöhte steuerliche Abschreibung gem. § § 7h, 10f und 11a EStG über zwölf bzw. zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Dafür wird nach Abschluss der Modernisierungsmaßnahme auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt ausgestellt.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der für diesen Zweck verfügbaren Haushaltsmittel.

Weitere Auskünfte erteilt die Stadtplanung

Tel. 06331 84-2425

stadtplanung@pirmasens.de