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Datenschutz in der Bauleitung
Datenschutz in der Bauleitplanung
Informationen zur Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Art. 13-DS-GVO
Download : Datenschutz in der Bauleitplanung (30 KB)
1. Verantwortlicher (Art. 13 Abs. 1 lit. a DS-GVO)
Stadtverwaltung Pirmasens
Exerzierplatzstraße 17, 66996 Pirmasens
Tel. 06331 8400
Email: poststelle@pirmasens.de
2. Beauftragter für den Datenschutz (Art. 13 Abs. 1 lit. b DS-GVO)
Stadtverwaltung Pirmasens, Rechnungsprüfungsamt,
Alleestr. 20, 66953 Pirmasens
Herr Bernd Gehringer (Tel. 06331 1489028)
Email: datenschutz@pirmasens.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten
(Art. 13 Abs. 1 lit. c DS-GVO)
Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit in einem Bauleitplanverfahren (Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bauleitplans) nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB). Ein Bauleitplan kann nach § 1 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) oder ein Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) sein.
Das Baugesetzbuch (BauGB) sieht in § 3 Absatz 1 Satz 1 vor, dass der Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung eines Bauleitplans zu geben ist. Hierbei besteht die Möglichkeit, dass Sie eine Stellungnahme zur vorgelegten Planung im jeweiligen Bauleitplanverfahren abgeben. Des Weiteren sieht das Baugesetzbuch (BauGB) in § 3 Absatz 2 Satz 2 vor, dass in einem Bauleitplanverfahren eine Stellungnahme während der Auslegungsfrist an die für das Verfahren zuständige Stelle abgegeben werden kann.
Wenn Sie sich im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, benötigt die Stadtverwaltung Ihre persönlichen Angaben, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Sie müssen nur die personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens erforderlich sind. Andernfalls ist die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht möglich. Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist gesetzlich darüber hinaus nicht vorgeschrieben. Die Stadtverwaltung speichert die darin gemachten Angaben sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse. Alle Daten werden zur Bearbeitung der Stellungnahme verwendet. Zudem verwendet die Stadtverwaltung Ihre persönlichen Daten nach Abschluss der Beteiligung der Öffentlichkeit (nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) während eines Bauleitplanverfahrens, um Sie über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme und deren Berücksichtigung zu informieren.
Die Stadtverwaltung verarbeitet Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Pirmasens übertragen wurde. Sofern die Stadtverwaltung die für die Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhält, besteht die Möglichkeit, dass Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen beziehungsweise zugelassenen oder durch Ihre Einwilligung legitimierten Datenerhebung ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtmäßig.
Rechtliche Grundlage
• Aufgrund Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DS-GVO): die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung. Andernfalls kann der Antrag, die Mitteilung oder das konkrete Gesuch nicht bearbeitet werden.
• Zur Erfüllung von öffentlichen Interessen (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DS-GVO): Ihre Daten werden zudem für die Wahrnehmung einer Aufgabe verarbeitet, die ggf. im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt. Die konkreten Zwecke der Datenverarbeitung richten sich im Einzelnen nach den jeweiligen Formularen und Anträgen.
• Im Rahmen der Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO): Ihre Daten sind zudem teils erforderlich, um einen (öffentlich-rechtlichen) Vertrag zwischen Ihnen als Antragsteller und der Stadt Pirmasens zu schließen.
• Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (Art. 6 Abs. 1 Buchst. c DS-GVO): die Stadt unterliegt verschiedenen gesetzlichen Verpflichtungen, die eine Datenverarbeitung nach sich ziehen. Hierzu zählen z. B. Steuergesetze in deren Zusammenhang auch eine Identitätsprüfung erfolgt, sowie in Form der gesetzlichen Buchführung, die Erfüllung von Anfragen und Anforderungen von nationalen oder ausländischen Aufsichts- oder Strafverfolgungsbehörden sowie die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten sowie in der Bauleitplanung.
4. Empfänger oder Kategorien von Empfängern (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens innerhalb der Stadtverwaltung nur an die Ämter und Abteilungen, Eigenbetriebe der Stadt oder Behörden, die diese zur Erfüllung der vertraglichen, behördlichen und gesetzlichen Pflichten oder zur Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens benötigen. Darüber hinaus erhalten externe Stellen Ihre Daten ausnahmslos nur dann, wenn diese von uns auf ihre Pflichten als Auftragsverarbeitende vertraglich verpflichtet wurden (Art. 28 DS-GVO) und gewährleisten, dass sie Ihre Daten gemäß unseren Weisungen verarbeiten.
5. Übermittlung an Drittland (Art. 13 Abs. 1 lit. f DS-GVO)
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Drittländer findet im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens nicht statt.
6. Dauer der Speicherung (Art. 13 Abs. 2 lit. a DS-GVO)
Die Stadtverwaltung speichert Ihre personenbezogenen Daten nur solange, wie dies für die Erbringung der damit verbundenen vertragsgegenständlichen oder gesetzlichen Leistungen erforderlich ist. Daneben unterliegt die Stadt verschiedenen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten.
Im Rahmen der Bauleitplanung werden die Daten im Regelfall dauerhaft gespeichert. Die Daten sind Bestandteil der Verfahrensakte, die von der Stadtverwaltung bis zur Aufhebung des betreffenden Bauleitplans vorzuhalten ist, damit für den Fall, dass der betreffende Bauleitplan einer Normenkontrolle oder einer sonstigen gerichtlichen Prüfung unterzogen wird, die Stadt ihrer Darlegungspflicht nachkommen kann.
7. Betroffenenrechte (Art. 13 Abs. 2 lit. c bis d DS-GVO)
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der Datenschutz-Grundverordnung insbesondere folgende Rechte:
• Recht auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten personenbezogene Daten und deren Verarbeitung (Art. 15 DS-GVO)
• Recht auf Berichtigung, soweit die betreffenden Daten unrichtig oder unvollständig sind (Art. 16 DS-GVO)
• Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, soweit eine der Voraussetzungen nach Art. 17 DS-GVO zutrifft. Art. 17 Abs. 3 DS-GVO enthält Ausnahmen vom Recht auf Löschung zur Ausübung der Meinungs-und Informationsfreiheit, zur Erfüllung rechtlicher Speicherpflichten, aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit, für öffentliche Archivzwecke, wissenschaftliche, historische und statistische Zwecke sowie zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen.
• Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO), insbesondere soweit die Richtigkeit der Daten bestritten wird, für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit, wenn die Daten unrechtmäßig verarbeitet werden, die betroffene Person aber statt der Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangt, wenn die betroffene Person die Daten zur Geltendmachung oder Ausübung von Rechtsansprüchen oder zur Verteidigung gegen solche benötigt werden und deshalb nicht gelöscht werden können, oder wenn bei einem Widerspruch nach Art. 21 Abs. noch nicht feststeht, ob die berechtigten Interessen des Verantwortlichen gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen.
• Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten aus persönlichen Gründen, soweit kein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht das die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegt, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen (Art. 21 DS-GVO) dient.
8. Beschwerderecht (Art. 13 Abs. 1 lit. e DS-GVO)
Jede betroffene Person hat das Recht auf Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden.