Fehrbach-Bebauungsplan

 

Aufhebung P181 und Aufstellung P204

BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT  UND DER BEHÖRDEN

·        Aufhebung Bebauungsplan P 181 „Arnulfstraße - Waisenhausstraße“

·        Aufstellung Bebauungsplan P 204 „Arnulfstraße - Waisenhausstraße“

 Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB

 Ziel der Aufhebung des Bebauungsplans P 181 sowie der Aufstellung des Bebauungsplans P 204 ist die Anpassung des Bauplanungsrechts an rechtliche und tatsächliche Gegebenheiten.

  • Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 10.06.2024 bis 12.07.2024 statt.
  • Die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB findet im Zeitraum vom 10.06.2024 bis 12.07.2024 statt.

Unterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden:

Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch sowie § 27 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz:

Bebauungsplan P 181 „Arnulfstraße/Waisenhausstraße“ und

Bebauungsplan P 204 „Arnulfstraße- Waisenhausstraße"


DIN-Normen oder sonstige Grundlagen, auf die sich Festsetzungen des Bebauungsplans beziehen, können beim Stadtplanungsamt eingesehen werden (telefonische Terminvereinbarung s.u.).

Auslegungsort und -zeiten:

Im Internet sind die Planunterlagen unter www.pirmasens.de/offenlage veröffentlicht. Die Unterlagen sind zudem über das zentrale Internetportal des Landes Rheinland-Pfalz unter www.geoportal.rlp.de zugänglich. Über den Inhalt wird auf Wunsch Auskunft erteilt.

Zusätzlich liegen die Planunterlagen im Foyer des Bauamts, Schützenstraße 16, 66953 Pirmasens, während der Öffnungszeiten montags bis mittwochs von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr öffentlich aus. Zur Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung möglich (Tel.: 06331-842425, Email: stadtplanung@pirmasens.de).