Stadtansicht im Sommer bei blauem Himmel 

Jugendhilfeausschuss

Jugendhilfeausschuss

Aktuell:

Vorschläge für die Tagesordnung können Sie den Mitarbeitern des Amtes für Jugend und Soziales gerne telefonisch unter Tel.: 06331 877-100 oder per E-Mail an Jugendamt@pirmasens.de zukommen lassen.

Allgemein:

Das Jugendamt besteht aus dem Jugendhilfeausschuss und der Verwaltung des Jugendamtes.

Der Jugendhilfeausschuss ist kein üblicher gemeindlicher Ratsausschuss, sondern ein gesetzlich vorgeschriebener kommunaler Ausschuss besonderer Art. Diese Besonderheit des Ausschusses liegt in seiner Zwitterstellung, da er sowohl beschließendes, als auch ausführendes Organ ist.

Er berät über alle Probleme junger Menschen und ihrer Familien.

Der JHA setzt sich nach § 71 I und V Sozialgesetzbuch (SGB) VIII in Verbindung mit den §§ 5 und 6 Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AGKJHG) aus

  1. stimmberechtigten Mitgliedern gem. § 71,I SGBVIII und § 5AGKJHG und=10 Personen laut Satzung 
  2. beratenden Mitgliedern gem. § 71V SGBVII und §6 AGKJHG zusammen=15 Personen lt. §6 AGKJHG und Satzung

Die Sitzungen des Jugendhilfeausschusses sollen 3 bis 4 mal jährlich stattfinden. In diesen Sitzungen werden den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses Möglichkeiten erbracht, zugunsten von Kindern und Jugendlichen Ideen einzubringen.


Arbeitshilfe für Mitglieder der Jugendhilfeausschüsse


Jugendamtssatzung