Aufnahme Song für Pirmasens mit großem Publikum

Zulassungsstelle: Regelmäßige Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen

Dies gilt ausdrücklich auch für Fahrzeuge, die auf privatem Grund abgestellt sind und bei denen z.B. wegen eines Defekts vorläufig oder dauerhaft keine Teilnahme am öffentlichen Verkehr beabsichtigt oder möglich ist. Stellt der Halter ein Fahrzeug auf privatem Grund ab und beabsichtigt keine Teilnahme am öffentlichen Verkehr, kann er das Fahrzeug außer Betrieb setzen. Tut er dies nicht, besteht weiterhin die Verpflichtung zur regelmäßigen Durchführung der Hauptuntersuchung – unabhängig vom Abstellort des Fahrzeugs.