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Bei der Gartenpflege auch an die tierischen
Bewohner denken
Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken „abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen“, also knapp über dem Boden zu kappen. Das gilt auch für „lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze“. Zulässig sind in diesem Zeitraum nur noch schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen. Eine Verlängerung der Frist durch die Untere Naturschutzbehörde ist nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetztes nicht möglich. Ausnahmen sind im Paragraph 39 geregelt.
Das Rückschnittverbot gilt nicht für Bäume im Wald oder auf gärtnerisch genutzten Flächen. Hierzu zählen auch private Hausgärten. Allerdings kann auch in diesen Fällen aufgrund der artenschutzrechtlichen Vorgaben die Beseitigung oder der Rückschnitt eines Baumes verboten sein, so dass eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Die Stadt Pirmasens empfiehlt im Zweifelsfall vor Beginn der Arbeiten Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen, die innerhalb der Stadtverwaltung dem Garten- und Friedhofsamt zugeordnet ist (E-Mail: gartenamt@pirmasens.de; Telefon: 06331/551110).
Den anfallenden Gehölzschnitt können Verbraucher auf dem Wertstoffhof in der Ohmbach entsorgen. Die Einrichtung in der Straße „Am Innweg“ 15 ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 12 Uhr sowie von 13 bis 17 Uhr sowie samstags von 8.30 bis 14 Uhr geöffnet. Mittwochs ist der Wertstoffhof geschlossen.
Hintergrund: Die gesetzlich vorgeschriebene Vegetationsperiode dient dem Schutz und Erhalt von Lebens-, Brut- und Niststätten wildlebender Tiere, insbesondere Vögeln. Laut nationalem Vogelschutzbericht des Bundesamtes für Naturschutz ist der Bestand vieler heimischer Vogelarten in den vergangenen Jahren um etwa ein Drittel zurückgegangen. Umweltschutzverbände wie der NABU sprechen vom „großen Vogelsterben“. Das betrifft längst nicht mehr nur ausschließlich seltene Arten, sondern es findet bereits auch bei den Arten statt, die eigentlich überall vorkommen sollten: Haus- und Feldsperrling, Wintergoldhähnchen, Buch- und Grünfink, Feldlerche, Goldammer und zahlreiche weitere heimische Piepmätze. Laut dem Vogelschutzbericht des Bundesamtes für Naturschutz hat Deutschland innerhalb von zwölf Jahren etwa 12,7 Millionen Vogelbrutpaare verloren.
Diese Arten nisten auch in unseren heimischen Gärten. Gerade in dichten Hecken und Sträuchern bauen Vögel gerne ihre Nester. Gartenbesitzer sollten darauf dann auch Rücksicht nehmen, wenn sie einen Form- und Pflegeschnitt vornehmen wollen, den das Gesetz ausdrücklich ganzjährige erlaubt. Darunter ist lediglich der schonende Rückschnitt von Austrieben des Vorjahres zu verstehen. Bevor Hobbygärtner die Schere ansetzen, sollten sie sorgfältig prüfen, ob sich bereits ein Brutvogel eingenistet hat und den Schnitt dann verschieben. In dichten und immergrünen Pflanzen, etwa Koniferen, fallen Nester auf den ersten Blick fast nicht auf.
Gartenbesitzer können auch zur Arterhaltung beitragen, indem sie heimische, standortgerechte Hecken, Sträucher und Stauden pflanzen. Dazu zählen Kornelkirsche, Felsenbirne, Schlehe, Holunder, Wildapfel, Scheinquitte, Haselnuss und andere. Diese sogenannten Vogelnährgehölze bieten sowohl Vögeln als auch zahlreichen Insekten Lebensraum und Nahrung und sind zudem ideale Nistplätze. Beliebte exotische Pflanzen wie Kirschlorbeer oder Forsythie bieten Vögeln und Insekten keine Nahrung.