Schulbuchausleihe 2019 Bücherstapel 

Schulbuchausleihe

Schulbuchausleihe

Information zur Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2025/2026

Das Schulverwaltungsamt der Stadt Pirmasens weist darauf hin, dass die Anträge für die Teilnahme an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe spätestens bis zum

17. März 2025 beim Schulverwaltungsamt, Zeppelinstr.11, 66953 Pirmasens, eingegangen sein müssen. Nur so ist sichergestellt, dass die Schülerinnen und Schüler der Pirmasenser Schulen, die für das Schuljahr 2025/2026 benötigten Bücher rechtzeitig erhalten.

Die Antragsformulare wurden bereits im Januar von den Schulen verteilt.

Die Anträge können per E-Mail an Schulbuchausleihe@Pirmasens.de gesendet oder in den Briefkasten vor Ort eingeworfen werden.

Die Sekretariate der Schulen nehmen ebenfalls die Anträge mit den dazugehörigen Unterlagen entgegen.

Zudem ist ab sofort die Antragsstellung auch online möglich unter Schulbuchausleihe | Stadt Pirmasens

Anträge, die nach dem 17.03.2025 eingehen, können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. In diesen Fällen muss allerdings nachgewiesen werden, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller das Fristversäumnis nicht zu vertreten hat (z. B. längere Krankheit, Zuzug aus einem anderen Bundesland oder ein notwendiger Schulwechsel).

Allgemeine Informationen die das Thema der Schulbuchausleihe betreffen, finden Sie auf unserer Homepage der Stadtverwaltung Pirmasens, Schulbuchausleihe | Stadt Pirmasens

Konkrete Fragen beantworten die Mitarbeiter des Schulverwaltungsamtes Pirmasens, Frau Wagner, Telefonnr.: 06331/5533-12 und Frau Wirz, Telefonnr.: 06331/5533-10.

  • Termine

    Rücknahme der Lernmittel

    Die Rücknahme der Lernmittel des Schuljahres 2024/2025 erfolgt in der Zeit vom 30.06.2025, Montag, bis 04.07.2025, Freitag. von 08.00 Uhr bis 14.00 Uhr.

    Die Rücknahme findet zentral in der Messehalle 5 D, Zeppelinstrasse 11, 66953 Pirmasens unteres Messegelände, eingang talwärts statt.

    Die Rücknahmedaten sind wie folgt:

    Schulen

    Termine

    Immanuel Kant Gymnasium

    Montag, 30 Juni

    GS Horeb

    GS G/W/W

    GS Sommerwald

    Grundschule Wittelsbach

    Dienstag, 01. Juli

    Hugo-Ball-Gymnasium

    GS Robert Schuman

    Mittwoch, 02. Juli

    Leibniz  Gymnasium

    Landgraf-Ludwig-Realschule plus

    Donnerstag, 03. Juli

    BBS

    Käthe Dassler RS plus

    Freitag, 04. Juli

    GS Ruhbank

    GS Fehrbach

    GS Husterhöhe

    Am Donnerstag, 03.07.25 ist die Schulbuchausleihe zusätzlich in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. In Ausnahmefällen können auch in dieser Zeit Bücher zurückgegeben werden.                             

    Wichtige Mitteilung zur Rücknahme der Schulbücher

    Eine Rücknahme der Schulbücher ist nach obigem Rückgabezeitraum nicht mehr möglich. Dies bedeutet, dass für alle Bücher die bei der Rücknahme vom 30.06.25 bis 04.07.25 nicht zurückgegeben werden, ein Schadenersatz gefordert werden muss. Die Schadenersatzfälle werden durch das Pädagogische Landesinstitut unmittelbar nach dem Rücknahmezeitraum generiert, so dass danach der Schadenersatzanspruch nicht mehr storniert werden kann.

  • Allgemeine Informationen

    Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte kostenfrei (Lernmittelfreiheit - unentgeltliche Ausleihe). Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (Ausleihe gegen Entgelt).

  • Unentgeltliche Ausleihe 

    Für die unentgeltliche Ausleihe muss ein Antrag auf Lernmittelfreiheit gestellt werden, diesen erhalten Sie in der Schule oder unter dem Punkt Formulare. 

    Dieser Antrag ist einkommensabhängig. 

    Die Einkommensgrenze beträgt somit für Schülerinnen und Schüler im Haushalt


    der Eltern*eines Elternteils 
    ein Kind26.500 €22.750 €
    zwei Kinder
    30.250 €26.500 €
    drei Kinder 34.000 €30.250 €
    vier Kinder 37.750 €34.000 €

     * oder eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3a SGB II zusammenlebt

    Über den Antrag entscheidet das Schulverwaltungsamt.


    Der Antrag muss bei der jeweiligen Schule mit den Einkommensnachweisen vollständig abgegeben werden.

  • Ausleihe gegen Entgelt 

    Keine Leistungen gefunden.

    Die Personensorgeberechtigten können Schulbücher gegen Entgelt ausleihen. Arbeitshefte und ergänzende Druckschriften sowie Bücher, die mehr als drei Schuljahre verwendet werden, müssen auf eigene Kosten beschafft werden. Ausführliche Informationen zur entgeltlichen Schulbuchausleihe gibt es zusätzlich  im Internetportal der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz. Eine Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe ist freiwillig und nur über eine rechtzeitige Anmeldung in Verbindung mit einer verbindlichen Bestellung der Bücher im Elternportal möglich. Die reine Freischaltung im Elternportal löst noch keine Bestellung aus.

  • Antrag

    Den Antrag für die unentgeltliche Schulbuchausleihe finden Sie hier:

    Online Antrag Lernmittelfreiheit

    Antrag Lernmittelfreiheit 

  • Fragen und Antworten

  • Rechtsgrundlagen

    Keine Leistungen gefunden.

    §70 Schulgesetz

    Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln (LernMFrhAuslV)