Schulabschluss nachträglicher Erwerb

  • Leistungsbeschreibung

    In Rheinland-Pfalz besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer sogenannten Nichtschülerprüfung die Abschlüsse

    • Berufsreife,
    • Qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlere Reife)
    • oder Abitur 

    nachzuholen.

    Weiterbildungen zur Vorbereitung auf einen Schulabschluss eröffnen neue persönliche und berufliche Perspektiven. Mit der Prüfung für Nichtschülerinnen und Nichtschüler zum Erwerb der Qualifikation der Berufsreife kann die Qualifikation der Berufsreife ohne den Besuch einer Realschule plus, eines Gymnasiums, einer Integrierten Gesamtschule oder einer berufsbildenden Schule erworben werden.

    Das Land fördert Maßnahmen der anerkannten Volkshochschulen und Landesorganisationen der Weiterbildung zur Erlangung von Schulabschlüssen.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich zur Teilnahme an einen Vorbereitungskurs, an eine Volkshochschule, an ein Fernlehrinstitut oder an eine andere private anerkannte Bildungseinrichtung mit entsprechendem Angebot.

Für den Antrag auf Prüfungszulassung wenden Sie sich bitte an die Schulbehörde.