Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung anzeigen

  • Leistungsbeschreibung

    Prostitutionsveranstaltungen bezeichnen für einen offenen Teilnehmerkreis ausgerichtete Veranstaltungen, bei denen von mindestens einer der unmittelbar anwesenden Personen sexuelle Dienstleistungen angeboten werden.
    Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen möchten, müssen Sie dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzeigen.
    Prostitutionsveranstaltungen dürfen nur in geeigneten Gebäuden, Räumen und sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen (Prostitutionsfahrzeugen) durchgeführt werden. Der Betriebsort und die Betriebszeiten der Prostitutionsveranstaltung dürfen den Anforderungen zum Schutz der während der Prostitutionsveranstaltung tätigen Prostituierten,   der Kundinnen und Kunden, zum Schutz der Jugend und  der  Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Anlieger und der Allgemeinheit nicht entgegenstehen. Andernfalls kann die Organisation und Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung untersagt werden.

  • Voraussetzungen

    Wenn Sie die Organisation und Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen anzeigen möchten, müssen Sie:

    • eine gültige Erlaubnis  zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen vorweisen.
    • darauf achten, dass die Betriebszeiten und der Betriebsort den gesetzlichen Anforderungen zum Schutz aller Beteiligten entsprechen.
    • das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt auch für Ihren Stellvertreter.

    Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder die als Stellvertretung benannte Person geleitet werden.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • vollständiger Name des Betreibers,
    • Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen,
    • falls Personen als Stellvertretung des Betreibers eingesetzt werden sollen
      • Vor- und Nachnamen und
      • Kopie der Stellvertretungserlaubnis
    • das der Erlaubnis zugrunde liegende Betriebskonzept,
    • das auf die jeweilige Veranstaltung bezogene Veranstaltungskonzept,
    • Ort und Zeit der Veranstaltung,
    • vollständige Name des Eigentümers der für die Veranstaltung genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie dessen Einverständnis,
    • die zum Nachweis der Mindestanforderungen erforderlichen Unterlagen über die Beschaffenheit der zum Prostitutionsgewerbe genutzten Anlage,
    • Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Veranstaltung voraussichtlich tätig werden,
    • Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen,
    • wenn ein Prostitutionsfahrzeug als Veranstaltungsort verwendet wird, wird die gültige Betriebszulassung/Betriebsfähigkeit des Fahrzeuges benötigt
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die anfallenden Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand zur Bearbeitung Ihres Antrages und betragen mindestens  80,00 Euro. 

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Anzeigefrist vor Veranstaltung

    Antragsfrist: 4 Wochen

    Anzeigefrist vor Veranstaltung

    Antragsfrist: 4 Wochen

    Anzeigefrist vor Veranstaltung

    Antragsfrist: 4 Wochen

  • Rechtsgrundlage

  • Was sollte ich noch wissen?

    Sollten Sie Ihre Anzeige zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erstatten, ist dies eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

    Des Weiteren kann die zuständige Behörde die Veranstaltung nach § 20 Abs. 5 ProstSchG untersagen.

  • Kurztext

    Wenn Sie eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung anzeigen.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Bezirk die Prostitutionsveranstaltung stattfinden soll.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende