Schadensfälle

  • Leistungsbeschreibung

    Bei einem Schadensereignis, das durch die Stadt verschuldet wurde (z.B. durch Verletzung ihrer Verkehrssicherungspflicht) und das einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zur Folge hat, kann der/die Geschädigte Antrag auf Leistung von Schadenersatz stellen. Die Stadt wickelt den Schaden über ihre Kommunale Haftpflichtversicherung ab.

    Eine Entscheidung darüber, ob die Stadt den Schaden verschuldet hat und deshalb ersatzpflichtig ist, trifft die Versicherung.