Widerspruch einlegen

  • Leistungsbeschreibung

    Der Widerspruch ist der erste Schritt im Rechtsschutz gegen die meisten Entscheidungen von Behörden, den Sie gehen können. Mit dem Widerspruch leiten Sie das Widerspruchsverfahren ein, in dem die Entscheidung der Behörde noch einmal auf ihre Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüft wird.Oft wird in diesem Zusammenhang auch vom Vorverfahren gesprochen.

    In der Regel hat der Widerspruch aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass der Verwaltungsakt nicht vollzogen werden kann, so lange das Widerspruchsverfahren läuft. Das Widerspruchsverfahren ist zudem regelmäßig Voraussetzung für die Eröffnung des Klageweges.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Behörde, die Ihnen den Bescheid bekanntgegeben hat.

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