Wohnsitz ändern

  • Leistungsbeschreibung

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.


An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

Zuständige Abteilungen