- Leben in PS
- Bürgerservice
- Bürger-Service-Center
- Standesamt
- Aktuelle Nachrichten
- Veranstaltungen
- Notdienste
- Neu in Pirmasens
- Abfallentsorgung
- Aktuelles
- Abfallberatung
- Abfall-ABC
- Mülltonnen
- Gelber Sack
- Abfalltrennung & Recycling
- Wertstoffhof Ohmbach
- Verschenk- und Tauschbörse " Die Gruschelkischd"
- Sperrmüll
- Abfallgebühren
- Formulare
- Abfallkalender
- Abfuhrtage und -bezirke
- Tipps zur Abfallvermeidung
- Tierkörperbeseitigung
- Schadstoffmobil
- Online Abfallkalender
- Was ist wo? Ämterübersicht von A-Z
- Pirmasens Apps
- Kultur
- Kulturprogramm
- Hugo Ball
- Museen und Ausstellungen
- Stadtarchiv
- Gedenkprojekt
- Aktuelles Gedenken
- Projektarbeit
- Dezentrale Gedenkorte
- Albrechtstraße 4
- Alleestraße 16
- Alleestraße 37
- Alte Häfnersgasse 12
- Am Nagelschmiedsberg 8
- Bahnhofstraße 10
- Bahnhofstraße 22-26
- Bitscher Straße 22
- Buchsweilerstraße 15
- Buchsweilerstraße 28
- Burgstraße 10
- Exerzierplatzstraße 13
- Fröbelgasse 7
- Gasstraße 8-10
- Hauptstraße 26
- Hauptstraße 58
- Joßstraße 15
- Kaiserstraße 43
- Klosterstraße 1a
- Maximilianstraße 9
- Ringstraße 36-38
- Schäferstraße 20
- Schloßstraße 21
- Schloßstraße 55
- Schützenstraße 9
- Synagogengasse 3
- Teichstraße 10
- Turnstraße 11
- Volksgartenstraße 12
- Wagenstraße 4
- Walter-Slodki-Platz
- Winzlerstraße 36-40
- Zweibrücker Straße 40
- Münztreppe
- Rundgang am Stelendenkmal
- Opfer des Nationalsozialismus
- Die Schuhstadt Pirmasens
- Bildung
- Schulverwaltungsamt
- Volkshochschule
- Deutsche Schuhfachschule
- Hochschule
- Kommunales Studieninstitut KSI
- Stadtbücherei
- Angebote außerhalb unserer Öffnungszeiten
- Kinder-/Jugendbücherei
- LESESOMMER
- VorLeseSommer
- Geschichte der Stadtbücherei
- Fernleihe bestellen
- Ausstellungen und Büchertische
- Interkulturelle Bibliotheksarbeit
- Mediensuche in Bibliothekskatalogen und im Buchhandel
- Onleihe und Streaming-Dienste
- Veranstaltungen für Erwachsene
- Sondersammlungen
- Downloads/Formulare/Informationen/Bankverbindung
- Kontakt/Team
- FAQs
- Links
- Kunstautomat
- Bildungsbüro
- Lebenslagen
- Familien
- Jugend
- Senioren
- Menschen mit Behinderungen
- Soziales
- Asylbewerberleistungen
- Bestattungskosten
- Betreuungsbehörde
- Blindenhilfe / Landesblindengeld
- Drogenberatung
- Eingliederungshilfe
- Grundsicherung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Krankenhilfe
- Rentenanträge / Rentenberatung
- Wohngeldstelle
- Ehrenamtskarte
- Standesamt
- Schiedsamt Streitschlichter
- Gleichstellung
- Friedhofswesen
- Einkaufen
- Planen, bauen, wohnen
- Bauordnung
- Stadtplanung
- Kommunales Bauen
- Stadtentwässerung
- Tiefbau - Bauverwaltung und Umweltrecht
- Immobilienportal
- Bauhilfe GmbH
- Stadtteile und Ortsbezirke
- Umwelt, Naturschutz & Klima
- Umweltschutz
- Gewässer - und Immissionsschutz
- Umweltberatung
- Energiesparen und Vorsorgen
- Abfallarm feiern... mobil Spülen
- Umwelttipps...
- Rattenbefall vorbeugen
- umweltfreundlich Waschen
- erweiterte Pfandpflicht
- Spenden statt schenken
- Herbstzeit-Erntezeit
- Schulanfang nachhaltig
- Sommerhitze - was tun?
- Erdbeerzeit
- Earth-Hour 2023
- Welt-Wassertag 2023
- Mehrweg -Angebotspflicht
- E-Waste Day
- sparsame Haushaltsgeräte
- Plastiktütenverbot u Pfand
- Weihnachten konsumfrei
- Mehrweg - für Umwelt und Klima
- Fallobst entsorgen
- Mikroplastik vermeiden
- Winterquartiere für Gäste im Garten
- Richtig Lüften und Heizen
- Geschenke schön und nachhaltig verpacken!
- Sicherheit bei Schnee und Eis
- Zitrusfrüchte in die Biotonne?
- Energiespartipps
- Bunte Vielfalt statt Tristesse
- Wer summt denn da?
- Trinkwasser schützen
- Sommerzeit - Grillzeit
- Einwegverbot seit Juli in Kraft
- Winterdienst und Streupflicht
- Ernten erlaubt - Aktion Gelbes Band
- Saatgutautomat
- Grünflächenmanagement
- Naturschutz
- Nachhaltigkeit
- Gesellschaft, Freizeit & Sport
- Quartiersmanagement
- Familienzentrum Aufwind
- Was ist los in PS
- Spielplätze
- Parks im Stadtgebiet
- Sport
- Demokratie Leben
- 2022
- 2021
- Inklusion und Naturschutz Teil 2
- Natürlich Kinderrechte schützen-1
- Westwall Anlage Gerstfeldhöhe - im Wandel der Zeit
- Alle für Einen-Einer für Alle
- Angekommen
- Demokratie von Anfang an
- Mein Nachbar und ich! Teil 1
- Werte Express Station 2-1
- Konfliktfrei durch den Schulalltag
- Ich bin klein und sag trotzdem-NEIN
- 2020
- 2019
- 2018
- 2024
- Mein Recht auf Gesundheit und Mitbestimmung
- Vortrag: Ahmad Mansour
- Kunst inklusiv macht stark
- Vielfalt in Bewegung
- Vielfalt gemeinsam entdecken
- Gemeinsam für Vielfalt, Toleranz und Frieden
- Du gehörst dazu
- Wert- und gewaltfrei kommunizieren
- Nicht mit mir, sag ich Dir
- Mobbing und Gewalt? Nicht mit mir
- Demokratie lebt vom Diskurs
- Mediation und Inklusion
- Bunte Bücher-zwischen den Zeilen
- Demokratie ist handgemacht
- Förderung der Kinder- und Jugendarbeit
- Notinsel
- Webcams
- Landesgartenschau 2032
- Verkehr & Parken
- Brand und Katastrophenschutz
- Leitbild
- Bürgerservice
- Tourismus
- Rathaus
- Verwaltung
- Politik und Gremien
- Ordnungsamt
- Presse
- Energiesparen und Vorsorgen
- Aktionsbündnis
- Petition
- Pressemitteilung 10.10.2024 - Sozialkosten in Städten und Gemeinden steigen um zwölf Prozent
- Pressemitteilung 02.10.2024 - „Der Bund lässt Städte und Gemeinden in ihrer Not allein“
- Pressemitteilung 14.05.2024 - Altschulden-Lösung: „NRW blockiert Hilfe für andere Länder"
- Pressemitteilung 22.04.2024 - Altschulden: Lösung statt Schweigen, Gesetz statt Eckpunkte
- Pressemitteilung 03.11.2023 - Bundespräsident Steinmeier unterstützt finanzschwache Kommunen
- Pressemitteilung 23.10.2023 - Kommunen bitten Bundespräsidenten Steinmeier um Hilfe-1
- Pressemitteilung 10.10.2023 - Kommunen bitten Bundespräsidenten Steinmeier um Hilfe
- Neujahrsappell
- Pressemitteilung 25.07.2022 Kommunen gehen in die Knie
- Versprechen an finanzschwache Kommunen
- Post mit Esel
- Pressemappen
- Pressemitteilungen
- Berichte
- Globale Reichweite für führende Technologien
- Weit mehr als bloßer Baustein der Energieversorgung
- Lüftungsanlagen
- IKZ-Modellvorhaben Südwestpfalz
- Büchertauschbox im Winzler Viertel
- Pirmasens wird „Host Town“
- Stadtjugendamt sucht Pflegefamilien für Babys und Kleinkinder
- Sauber Feiern ohne Abfall: Stadt Pirmasens verleiht Profi-Spülmobil
- Schuh-Know-how aus Pirmasens im Klassensaal der Zukunft
- Jumelage: Goldene Stadtehrenplakette für Karl Olive
- Standorttreue benötigt neue Flächen
- Biotechnologie in Pirmasens
- Glasfaserausbau
- Drehgenehmigungen
- Heimatbrief
- Gewinnspiel
- Karriereportal
- Stellenausschreibungen
- Ausbildung
- Bachelor of Arts
- Bachelor of Engineering – Fachrichtung Bauingenieurwesen
- Elektroniker/in
- Erzieher/in
- Fachinformatiker/in für Systemintegration
- Fachkraft für Rohr-, Kanal- und Industrieservice
- Gärtner/in GaLaBau
- Hauptamtliche/r Feuerwehrfrau/mann
- KfZ-Mechatroniker/in
- Nachhaltige Betriebswirtschaft (B.A.)
- Steinmetz/in
- Straßenbauer/in
- Tischler/in
- Umwelttechnologe/Umwelttechnologin
- Verwaltungsfachangestellte/r
- Verwaltungswirt/in
- Praktikum
- PS-Digital
- Ausschreibungen
- Wirtschaft
Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen: Ausnahmegenehmigung
Leistungsbeschreibung
In Deutschland dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Das Verbot gilt nicht für
-
kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km
1.a) kombinierten Güterverkehr Hafen-Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafen (An- oder Abfuhr) -
die Beförderung von
a) frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen
b) frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen
c) frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen
d) leicht verderblichem Obst und Gemüse - Leerfahrten, die im Zusammenhang mit Fahrten nach Nummer 2 stehen
- Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden
Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot:
Unter bestimmten Voraussetzungen können Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilt werden:
Eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, ist nur in besonders dringenden Fällen gerechtfertigt. An den Nachweis solcher Dringlichkeit sind strenge Anforderungen zu stellen. Eine Einzelgenehmigung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, z.B. zur
- Versorgung der Bevölkerung mit leicht verderblichen Lebensmitteln
- termingerechte Be- und Entladung von Seeschiffen
- Aufrechterhaltung des Betriebes öffentlicher Versorgungs- oder Verkehrseinrichtungen.
Wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe allein rechtfertigen eine Genehmigung keinesfalls.
Eine Einzelgenehmigung ist für eine Fahrt mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination gültig.
-
kombinierten Güterverkehr Schiene-Straße vom Versender bis zum nächstgelegenen geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof bis zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 km
Welche Unterlagen werden benötigt?
Formloser Antrag mit genauer Begründung und u.a.
- Fracht- und Begleitpapiere
- für grenzüberschreitenden Verkehr ein Nachweis über die Abfertigungszeiten der Grenzzollstelle für Ladungen auf Lastkraftwagen
- Kraftfahrzeug- und Anhängerschein; für ausländische Kraftfahrzeuge, in deren Zulassungspapieren zulässiges Gesamtgewicht und Motorleistung nicht eingetragen sind, ist eine entsprechende amtliche Bescheinigung erforderlich.
Eine Dauerausnahmegenehmigung bis zu drei Jahren auf jederzeitigen Widerruf darf nur erteilt werden, wenn neben den Anforderungen für eine Einzelgenehmigung auch die Notwendigkeit regelmäßiger Beförderung feststeht und wenn der Antragsteller die Dringlichkeit der Beförderung durch eine Bescheinigung der Industrie- und Handelskammer nachweist oder sonst glaubhaft macht.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr gemäß Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) beträgt zurzeit zwischen 10,20 Euro und 767,00 Euro je Ausnahmetatbestand und je Fahrzeug/ Person.
Die Bemessung der Gebühr richtet sich nach dem mit der Erteilung der Genehmigung verbundenen Aufwand sowie einem gegebenenfals entstehenden wirtschaftlichen Vorteil des Genehmigungsinhabers.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Der Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist schriftlich zu stellen.
Bemerkungen
Eine vorherige telefonische Kontaktaufnahme mit der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde ist zur Klärung der Einzelheiten grundsätzlich empfehlenswert.
An wen muss ich mich wenden?
Ausnahmegenehmigungen können:
- von den Straßenverkehrsbehörden (Landkreise, kreisfreie Städte, große kreisangehörige Städte) erteilt werden, in deren Bezirk die Ladung aufgenommen wird oder
- von den Straßenverkehrsbehörden, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnort, seinen Sitz oder eine Zweigniederlassung hat, vorgenommen werden.