Baudenkmalpflege

  • Leistungsbeschreibung

    Die Denkmalpflege unterteilt sich unter anderem in die Baudenkmalpflege. Diese befasst sich mit dem Erhalt und dem nachhaltigen Umgang mit unserer gebauten Umwelt, soweit es sich bei dieser um Kulturdenkmäler handelt.

    Dies können beispielswiese sein:

    • Baudenkmale,
    • Denkmalbereiche,
    • archäologische Kulturdenkmale,
    • archäologische Flächendenkmale,
    • bewegliche Kulturdenkmale
    • Kleindenkmale.

    Beabsichtigen Sie, an Ihrem Baudenkmal Umbaumaßnahmen vorzunehmen, oder es muss ein Baudenkmal aus zwingenden Gründen beseitigt werden, nehmen Sie bitte rechtzeitig Kontakt mit der für Sie zuständigen Stelle auf.

  • Rechtsgrundlage


An wen muss ich mich wenden?

Erster Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen oder andere Maßnahmen an Kulturdenkmälern ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde, die bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte angesiedelt ist.

Für denkmalfachliche Bescheinigungen (einschl. Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt) sowie die Erstellung von Gutachten in Fragen des Denkmalschutzes ist die Denkmalfachbehörde zuständig.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende