Aufenthaltserlaubnis verlängern zur Ausübung einer selbständigen Tätigkeit

  • Leistungsbeschreibung

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, die für eine selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit erteilt wurde.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung und der Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt.

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