Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung bei Namensänderung


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende