Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) Erteilung Änderung der Adresse nach Umzug


An wen muss ich mich wenden?

Zuständig sind die jeweiligen Ausländerbehörden bei den Kreisverwaltungen beziehungsweise Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende