Grenzüberschreitende Dienstleistung i. S. d. Richtlinie 2006/123/EG

  • Leistungsbeschreibung

    Vorübergehende selbständige gewerbliche Tätigkeit eines Gewerbetreibenden von seiner Niederlassung  aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU-Staat) oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Staat). 


An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.

Je nach Art der Tätigkeit, die in Deutschland ausgeübt werden soll, kann die Einholung zusätzlicher Erlaubnisse oder Genehmigungen nach Spezialgesetzen notwendig einschlägig sein, die beachtet werden müssen (z.B. eine Sondernutzungserlaubnis) .

Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Zuständige Abteilungen