Gewerbemüll Entsorgung


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende