Stadtvorstand

  • Leistungsbeschreibung

    Der Stadtvorstand setzt sich zusammen aus dem Oberbürgermeister und den Beigeordneten. Den Vorsitz im Stadtvorstand führt der Oberbürgermeister.

    Zu den Aufgaben des Stadtvorstandes gehören die Zustimmung bei der Festsetzung der Tagesordnung für die Sitzungen des Stadtrats und bei Eilentscheidungen des Oberbürgermeisters, sowie die Klärung von Grundsatzfragen sowie dezernatsübergreifender Angelegenheiten. Der Oberbürgermeister bereitet im Benehmen mit dem Stadtvorstand die Beschlüsse des Stadtrates vor.

    Der Stadtvorstand tagt grundsätzlich einmal wöchentlich in nicht-öffentlicher Sitzung.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende