Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG

  • Rechtsgrundlage

  • Bemerkungen

    Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG wird nur in folgenden Fällen ungültig:

    • Sie erhalten in einem anderen EU-Mitgliedstaat das Recht auf langfristigen Aufenthalt.
    • Sie leben sechs Jahre lang außerhalb Deutschlands oder ein Jahr lang außerhalb der EU.
    • Sie haben die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erhalten.
    • Sie werden ausgewiesen oder bekommen eine Abschiebeandrohung einer obersten Landesbehörde

An wen muss ich mich wenden?

Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Ausländerbehörde ist, je nach Wohnort, die Stadtverwaltung oder die Kreisverwaltung.

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