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Persönliches Budget für Menschen mit Behinderung beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Das „Persönliche Budget“ ist eine Unterstützung für Menschen mit Behinderungen in Form von Geldzahlungen oder in Ausnahmefällen in Form von Gutscheinen.

    Mit diesem persönlichen Budget können Sie selbst Aufwendungen für Ihren Hilfebedarf „einkaufen“. Somit müssen Sie nicht mehr für jede Sach- oder Dienstleistung einen Antrag stellen. Das Persönliche Budget ist auf Ihren Bedarf abgestimmt und kann für Leistungen der Krankenkassen, der sozialen Pflegeversicherung, der Unfallversicherung sowie der Sozialhilfe eingesetzt werden.

    Sie haben einen Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen erfüllen.


An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich zur Beantragung des persönlichen Budgets an Ihre/-n:

  • Krankenkasse,
  • Pflegekasse,
  • Rentenversicherungsträger,
  • Unfallversicherungsträger,
  • Träger der Alterssicherung der Landwirte,
  • Träger der Kriegsopferversorgung/ -fürsorge,
  • Jugendhilfeträger,
  • Sozialhilfeträger,
  • Integrationsamt sowie
  • Bundesagentur für Arbeit.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende