Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben benötigen oder wissen möchten, ob ein bestimmter Betrieb ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen wurde oder wer der Betriebsleiter ist, können Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen.

  • Teaser

    Sie benötigen Adressen von eingetragenen Handwerksbetrieben oder wollen wissen, ob diese ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragen wurden? Dann können Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle beantragen.

  • Verfahrensablauf

    Wenden Sie sich an die zuständige Handwerkskammer und beantragen Sie eine Auskunft aus der Handwerksrolle. Sie müssen genau angeben, für welchen Zweck Sie diese Daten benötigen. Sofern kein schutzwürdiges Interesse des Betroffenen dagegenspricht, werden Ihnen die Auskünfte erteilt. Sie dürfen diese Daten allerdings nur zu dem Zweck verwenden, den Sie bei der Antragstellung angegeben haben.

  • Voraussetzungen

    Um eine Auskunft aus der Handwerksrolle zu erhalten, ist es erforderlich, ein berechtigtes Interesse  glaubhaft darzulegen. Außerdem darf kein Grund zur Annahme bestehen, dass der Betroffene ein schutzwürdiges Interesse hat, die Übermittlung seiner Daten auszuschließen.

    Beispielsweise besteht ein berechtigtes Interesse, wenn Sie die Informationen benötigen, um prüfen zu können, ob Sie den Betrieb in einer Ausschreibung einbeziehen wollen.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Für die Auskunft aus der Handwerksrolle werden Gebühren erhoben. Erkundigen Sie sich über die genaue Höhe bei der zuständigen Handwerkskammer. 

  • Rechtsgrundlage

  • Kurztext

    Die Handwerkskammer erteilt auf Antrag Auskünfte aus der Handwerksrolle.


An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Handwerkskammer (HWK).  

Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden.  Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.

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