Blick auf das Rathaus am Exerzierplatz

Wahlhelfer / Wahlhelferin werden

Wahlhelfer/innen

Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen die Wahlhandlung leiten, betreuen und überwachen

Hauptaufgabe der Wahlvorstände sind

  • die Überwachung der Wahlhandlung und
  • das Feststellen des vorläufigen Wahlergebnis im Stimmbezirk.

Wahlhelfer werden durch den Oberbürgermeister der Stadt Pirmasens bestellt.
Jeder Wahlberechtigte ist zur Mitwirkung in einem Wahlvorstand/Briefwahlvorstand berechtigt und verpflichtet.
Das Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Interessierte Pirmasenser, die bereit sind, Wahldienst zu übernehmen, werden gebeten, sich bereits jetzt anzumelden. Zu diesem Zweck ist nachfolgend ein digitales Formular hinterlegt.

Fragen rund um die Wahlhelfertätigkeit beantworten gerne die Mitarbeiter des Wahlamtes. 

Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird ein Erfrischungsgeld von 25 Euro ausgezahlt.


Voraussetzungen

Wahlhelfer müssen für die jeweilige Wahl wahlberechtigt sein.
(Deutsche mit Vollendung des 18. Lebensjahres, die min. drei Monate mit Hauptwohnsitz in Pirmasens wohnen)

Hinweise

Aufgaben eines Wahlhelfenden im Einzelnen:

  • Eröffnung der Wahlhandlung
  • Stimmzettel ausgeben
  • Wahlhandlung überwachen
  • Überprüfung der Wahlberechtigung
  • Bürger bei Fragen unterstützen
  • Stimmzettel auszählen
  • Erstellen der Wahlniederschrift
  • Feststellen des vorläufige Wahlergebnisses