Schulbuchausleihe 2019 Bücherstapel 

Schulbuchausleihe

Schulbuchausleihe

  • Allgemeine Informationen

    Bei der Schulbuchausleihe erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie Arbeitshefte kostenfrei (Lernmittelfreiheit - unentgeltliche Ausleihe). Übersteigt das Einkommen die Einkommensgrenzen, können Schulbücher gegen eine Gebühr ausgeliehen werden (Ausleihe gegen Entgelt).

  • Unentgeltliche Ausleihe 

    Für die unentgeltliche Ausleihe muss ein Antrag auf Lernmittelfreiheit gestellt werden, diesen erhalten Sie in der Schule oder unter dem Punkt Formulare. 

    Dieser Antrag ist einkommensabhängig. 

    Die Einkommensgrenze beträgt somit für Schülerinnen und Schüler im Haushalt


    der Eltern*eines Elternteils 
    ein Kind26.500 €22.750 €
    zwei Kinder
    30.250 €26.500 €
    drei Kinder 34.000 €30.250 €
    vier Kinder 37.750 €34.000 €

     * oder eines Elternteils, der mit einer Partnerin oder einem Partner im Sinne des § 7 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 3a SGB II zusammenlebt

    Über den Antrag entscheidet das Schulverwaltungsamt.


    Der Antrag muss bei der jeweiligen Schule mit den Einkommensnachweisen vollständig abgegeben werden.

  • Ausleihe gegen Entgelt 

    Keine Leistungen gefunden.

    Die Personensorgeberechtigten können Schulbücher gegen Entgelt ausleihen. Arbeitshefte und ergänzende Druckschriften sowie Bücher, die mehr als drei Schuljahre verwendet werden, müssen auf eigene Kosten beschafft werden. Ausführliche Informationen zur entgeltlichen Schulbuchausleihe gibt es zusätzlich  im Internetportal der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz. Eine Teilnahme an der entgeltlichen Schulbuchausleihe ist freiwillig und nur über eine rechtzeitige Anmeldung in Verbindung mit einer verbindlichen Bestellung der Bücher im Elternportal möglich. Die reine Freischaltung im Elternportal löst noch keine Bestellung aus.

  • Antrag

    Den Antrag für die unentgeltliche Schulbuchausleihe finden Sie hier:

    Online Antrag Lernmittelfreiheit

    Antrag Lernmittelfreiheit 

  • Fragen und Antworten

  • Rechtsgrundlagen

    Keine Leistungen gefunden.

    §70 Schulgesetz

    Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln (LernMFrhAuslV)